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Begräbniskostenvorsorge

08.04.2021

Finanzieller Schutz für Ihre Angehörigen

 

Bereits zu Lebzeiten an den eigenen Tod denken? Fällt sicherlich niemandem leicht, macht aber durchaus Sinn. Denn Ihr Ableben kostet Ihre Angehörigen nicht nur Kraft, sondern auch Geld.
Zehntausend Euro oder sogar mehr sind keine Seltenheit, und diese müssen in der Regel schnell beglichen werden. Zwar sind oft Sparbücher vorhanden, doch fallen diese meist in die Verlassenschaft – und das kann Monate dauern.

Mit einer Begräbniskostenvorsorge unterstützen Sie Ihre Angehörigen bei den finanziellen Belastungen im Todesfall. Die Auszahlung erfolgt rasch und unkompliziert – es muss kein Verlassenschaftsverfahren abgewartet werden, und Ihre Angehörigen haben in dieser schwierigen Situation zumindest eine Sorge weniger.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Finanzielle Vorsorge für den Todesfall bis max. EUR 20.000,–
  • Lebenslanger Versicherungsschutz zu niedrigen Prämien
  • Volle Leistung bereits nach 3 Jahren Vertragslaufzeit, bei Unfalltod sofort
  • Keine Gesundheitsfragen bei Abschluss
  • Sofortige Auszahlung im Todesfall an den namentlich genannten Bezugsberechtigten
  • Überführungskosten aus dem Ausland bis max. EUR 30.000,– mitversichert bei einer Prämienzahldauer ab 10 Jahren
  • Wichtig: Die Begräbniskostenvorsorge unterliegt nicht der Kontosperre im Verlassenschaftsverfahren

 


 

DETAILS ZUR BEGRÄBNISKOSTENVORSORGE

Welche Gefahren und Risiken sind versichert?
Die Begräbniskostenvorsorge ist eine lebenslange Ablebensversicherung zur Abdeckung der Begräbniskosten bzw. aller notwendigen Ausgaben.

Wo gilt meine Begräbniskostenvorsorge?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Welche Leistung erhalte ich im Versicherungsfall?

  • Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der ersten drei Versicherungsjahre wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig.
  • Bei Ableben der versicherten Person während der ersten drei Versicherungsjahre werden die einbezahlten Prämien abzüglich Versicherungssteuer und Stückkosten rückerstattet.
  • Bei Ableben der versicherten Person aufgrund eines Unfalls wird sofort die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
  • Zusätzlich zur garantierten Leistung wird die bis zum Tod zugeteilte Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
  • Bei Ableben der versicherten Person während eines Auslandsaufenthaltes werden zusätzlich die Kosten der Überführung an den Wohnsitz der versicherten Person bis zu einem Höchstbetrag von EUR 30.000,– erbracht. Wurde der Wohnsitz aufgrund von Pflegebedürftigkeit geändert, so sind auch die Kosten der Überführung an einen früheren Wohnsitz gedeckt.

Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung, sondern nur auf Auszahlung des Rückkaufswerts, besteht:

  • bei Ableben durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen
  • bei Ableben durch radioaktive, biologische oder chemische Katastrophen
  • bei Ableben durch Straftaten
  • bei Selbstmord in den ersten drei Jahren

Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Sowohl bei Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit gibt es einige Dinge zu beachten, damit es im Leistungsfall zu keiner bösen Überraschung kommt.

  • Für eine rasche und unkomplizierte Auszahlung der Versicherungssumme im Leistungsfall muss der Leistungsempfänger (= bezugsberechtigte Person) eindeutig feststellbar sein. Benennen Sie den Leistungsempfänger so klar wie möglich. Geben Sie uns beispielsweise den vollständigen Namen und das Geburtsdatum bekannt.
  • Überprüfen Sie regelmäßig das Bezugsrecht, zum Beispiel nach einer Scheidung! Sie verhindern damit, dass die Leistung an eine nicht erwünschte Person ausbezahlt wird. Das Bezugsrecht kann jederzeit aktualisiert werden.

Wann kann ich meine Begräbniskostenvorsorge kündigen?
Die Kündigung Ihrer Begräbniskostenvorsorge kann erfolgen:

  • Jederzeit zum Ende eines Versicherungsjahres.
  • Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres jederzeit mit einmonatiger Frist zum Monatsende

Finanzielle Vorsorge für die Hinterbliebenen
Unsere Begräbniskostenvorsorge ist eine lebenslange Ablebensversicherung, die zur Abdeckung der Begräbniskosten gedacht ist. Die maximale Versicherungssumme beträgt EUR 20.000,–. Denn ein würdevolles Begräbnis kann ganz schön teuer werden. EUR 10.000,– oder mehr sind in Österreich keine Seltenheit.

Kosten, mit denen Ihre Angehörigen rechnen müssen:

  • Bestattungskosten
  • Friedhofkosten (Grabanlage, Grabstellengebühren)
  • Kosten für Sarg und Steinmetzarbeiten
  • Trauerdrucke, Blumen und Kränze
  • Trauerfeier etc.

Lebenslanger Versicherungsschutz und niedrige Prämien
Sie haben lebenslangen Versicherungsschutz unabhängig von der Prämienzahldauer. Die Höhe Ihrer Prämie richtet sich vor allem nach

  • der Höhe der gewählten Versicherungssumme
  • der Prämienzahlungsdauer sowie
  • Ihrem Alter bei Vertragsabschluss.

Tipp: Je früher Sie eine Begräbniskostenvorsorge abschließen, desto niedriger sind Ihre Prämien.

Beispiel: Versicherungssumme EUR 10.000,-

BEITRITTSALTER

PRÄMIENZAHLUNGSDAUER

MONATLICHE PRÄMIE

60 Jahre

25 Jahre

EUR 48,68

70 Jahre

15 Jahre

EUR 78,09


Sofortige Auszahlung im Todesfall
Die Versicherungsleistung der Begräbniskostenvorsorge unterliegt nicht der Kontosperre im Verlassenschaftsverfahren, wenn Sie für die Auszuahlung eine Person namentlich bekannt gegeben haben. In diesem Fall erfolgt eine sofortige Auszahlung an die von Ihnen genannte Person.

Volle Leistung bereits nach 3 Jahren, bei Unfalltod sofort
Bereits nach 3 Versicherungsjahren leisten wir im Ablebensfall die gesamte vereinbarte Versicherungssumme. Davor werden die einbezahlten Netto-Prämien sowie die bis dahin angesammelten Gewinnanteile ausbezahlt.
Bei einem Unfalltod steht die volle Versicherungssumme sofort zur Verfügung – die Wartefrist von 3 Jahren entfällt.

Überführungskosten bei einem Todesfall im Ausland
Bei einer Prämienzahldauer ab 10 Jahren leisten wir im Ablebensfall die nachgewiesenen Überführungskosten an den Wohnsitz der versicherten Person bis maximal EUR 30.000,– – und zwar zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme. Ihre Angehörigen sind somit in dieser Situation keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt.


Dokumente zum Produkt

  1.   220629_WB_Begraebniskosten.pdf
  2.   Produktinformationsblatt Begräbniskostenvorsorge 2022

Haben Sie noch Fragen zur Begräbniskostenvorsorge? Die REGIONA Versicherungsvereine beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.