15.04.2022
Mit einem E-Bike sind Sie flott unterwegs und kombinieren sportliche Aspekte mit nachhaltigem Umweltdenken. Ein gutes E-Bike ist nicht billig! Leider werden täglich viele abgestellte Fahrräder gestohlen, und es passieren natürlich auch Unfälle damit.
Sichern Sie sich für den Fall der Fälle ab – das Kombinationsprodukt aus Kasko- und Haftpflichtversicherung bietet optimalen Schutz für Sie und Ihr E-Bike.
Als E-Bike gilt ein elektrisch angetriebenes Fahrrad
Wird einer dieser Werte überschritten, gilt das E-Bike bereits als Kfz. Es muss entsprechend versichert und behördlich zugelassen werden.
Was kostet die E-Bike-Versicherung?
Für ein E-Bike mit einem Listenpreis von 2.500 Euro ist bei jährlicher Zahlung bereits eine Prämie ab 90,04 Euro pro Jahr möglich.
*Bitte beachten Sie die vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl (siehe Besondere Bedingungen KA1004.21). Diese finden Sie auf www.keinesorgen.at/bedingungen. Oder fragen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Dokumente zum Produkt
Sie haben Interesse an einer optimalen E-Bike-Versicherung?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der REGIONA Versicherungsvereine beraten sie gerne in einem persönlichen Gespräch!
Weitere Informationen zum Produkt
In der Kaskoversicherung sind
versichert.
In der Haftpflichtversicherung sind
die bei der Verwendung des versicherten E-Bikes entstanden sind und die vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen verursacht wurden, versichert.
Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden.
Die Versicherung gilt in Europa im geographischen Sinn. Kein Versicherungsschutz besteht somit zum Beispiel im asiatischen Teil der Türkei.
Versichert ist das jeweils in der Polizze genannte elektrisch angetriebene Fahrrad, welches eine höchst zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h aufweist. Zudem befriedigt die E-Bike-Versicherung bei einem Unfall gerechtfertigte Ansprüche Ihres Unfallgegners bzw. wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen gegen Sie jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme (derzeit EUR 9.000.000,–) ab.
Wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) während der Laufzeit des Vertrages
Wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) im Schadenfall
Zur unverzüglichen Anzeigepflicht bei der nächsten Polizeidienststelle sind Sie verpflichtet bei Schäden durch
*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln.