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ICH HABE EINEN SCHADENFALL – WIE GEHE ICH VOR?

broken-glass-4528224-Bild von Jacques GAIMARD auf Pixabay

05.08.2022

Erster Schritt sind schadenmindernde Sofortmaßnahmen
Wenn Ihr Eigentum durch Wind, Hagel, Wasser … beschädigt worden ist, leiten Sie umgehend Schadenminderungsmaßnahmen ein – z. B. Möbel und Geräte, die durch einen Wasserschaden beschädigt wurden, an einen trockenen Ort bringen, Schäden an Dächern mit einer Plane abdecken, fehlende Ziegel wenn möglich ersetzen, ...

ABER: Achten Sie dabei immer auf Ihre Sicherheit, bringen Sie sich nicht unnötig oder leichtsinnig in (Lebens)Gefahr!

Notdürftige Reparaturen können sofort und ohne vorherige Besichtigung durch Ihren Versicherer durchgeführt werden. Die Beschädigungen sollten aber vorher bestmöglich durch Fotos oder auch Videoaufnahmen dokumentiert werden, damit später die Bestimmung der tatsächlichen Schadenhöhe bzw. des Schadenumfangs noch möglich ist.

Meldung strafbarer Handlungen, Namhaftmachung von Zeugen
Melden Sie strafbare Handlungen wie Diebstahl, Einbruch und Vandalismus sofort der Polizei. Erstellen Sie eine Liste der entwendeten oder beschädigten Gegenstände für die Polizei und die Versicherung.
Notieren Sie die Namen, Adressen und Telefonnummern aller am Schadenfall Beteiligten (Geschädigter, Zeuge(n), etc.).

Als nächsten Schritt nehmen Sie Kontakt mit ihrem Betreuer auf

  • per Telefon
  • per Mail
  • oder Online über unsere Versicherungshomepage.

Bei der Meldung des Schadens ist wichtig

  • wann, wo und wie der Schaden passiert ist
  • wer am Schaden beteiligt ist.

Nachweise wie Bilder, Dokumente etc. können dazu gleich auch auf der Homepage hochgeladen werden.

Unser/e Betreuer/in informiert Sie so rasch als möglich über den Versicherungsumfang und führt die Schadenaufnahme durch. Kurz nach der Schadenaufnahme erhalten Sie von uns eine Schadennummer. Dabei werden Schäden nach Größe und Gefahrensituation gereiht und entsprechend zur Besichtigung eingeteilt.

Bei Schäden an kaskoversicherten Fahrzeugen muss die Fahrzeugbesichtigung veranlasst werden. Entweder wir erledigen dass für Sie oder Sie nehmen Kontakt mit der Besichtigungs-Hotline der zuständigen Versicherung auf.

Falls Sie jemanden geschädigt haben, geben Sie keine vorzeitige Zusage – wir übernehmen die Klärung und Abstimmung für Sie.
Falls jemand nach dem Schadenfall finanzielle Forderungen an Sie stellt oder einen Anwalt einschaltet, leiten Sie uns diese Informationen und Dokumente schnellstmöglich weiter. Wir überprüfen, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind oder wehren diese für Sie ab, wenn sie ungerechtfertigt sind.

Vorbereitung für die Schadenbesichtigung
Halten Sie für uns wichtige Unterlagen wie eine detaillierte Schadenbeschreibung, Fotos, Baupläne von betroffenen Objekten, eigene Skizzen mit Gebäude- oder Dachmaßen oder bereits eingeholte Kostenvoranschläge bereit. Geben Sie uns falls noch nicht bei uns hinterlegt Ihre Bankverbindung oder die der Reparaturfirma bekannt.

Reparatur
Leiten Sie eine Reparatur erst ein, wenn das mit uns abgestimmt ist. In manchen Fällen müssen die beschädigten Artikel begutachtet werden oder es werden weitere Aufnahmen benötigt. Warten Sie daher mit der Reparatur bis zur Kontaktaufnahme und Freigabe durch unsere Schadenexperten.