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Die Oberösterreichische hat Ihre Photovoltaikversicherung erneuert

Stefano Ferrario, Pixabay

28.04.2023

Die Oberösterreichische Versicherung AG hat ihr Produkt „Klima Pro“ überarbeitet. Es ist in der neuen Form bereits erhältlich. Zu den neuen Produktmerkmalen zählen unter anderem eine Wertsicherung und eine Variante für Balkonkraftwerke bis zu 2 kWp.

Grundlagen (unverändert)

  • Anlagen bis zu 50.000 Euro Versicherungssumme sind ohne Selbstbehalte versichert
  • alle elektronischen Bauteile, auch Akkumulatoren, sind mitversichert
  • Entschädigung von Kosten für den schadenbedingten, nachgewiesen Zukauf von Strom.

Wertanpassung

Das „Highlight“ des überarbeiteten Produkts ist die Wertanpassung. Aufgrund von Teuerungen und Lieferengpässen haben sich die Kosten für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen massiv erhöht. Der Versicherungsschutz wird nun regelmäßig an den Wert der Anlagen angepasst. Die Versicherung bietet damit ausreichend Schutz gegen eine Unterversicherung.

„Das Thema Wertanpassung war uns besonders wichtig, da wir einen Trend zu höheren Anschaffungs- und Reparaturkosten für PV-Anlagen beobachten. Wir sind überzeugt, dass in den Beständen am Markt große Deckungslücken herrschen“, so die Oberösterreichische Versicherung AG.

Balkonkraftwerke, Plus-Paket

Auch „Balkonkraftwerke“ hat die Oberösterreichische bedacht. Für diese gibt es nun eine Produktvariante bis zu 2 kWp mit einem Jahresbeitrag von 45 Euro. Versichert ist dabei auch die Eigenmontage nach Herstellerangaben.

Mit einem „Plus“-Paket deckt die neue „Klima Pro“ weiters einen Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung bis zu 360 Tage im Jahr, wobei bei größeren Anlagen ab 50 kWp ein Selbstbehalt gilt. Auch innere Betriebsschäden wie etwa am Wechselrichter sind in den ersten fünf Jahren bis 3.000 Euro gedeckt.

Weitere neue und verbesserte Leistungen

  • Bau- bzw. Montagedeckung
  • grobe Fahrlässigkeit bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Trafos und Einfriedungen, Kfz-Ladestationen (Wallboxen)
  • Leistungs- bzw. Bedingungsgarantie
  • eine Erhöhung sämtlicher Schadennebenkosten ...

Nach der Anpassung der Annahmerichtlinien können nun auch Anlagen bis zu einem Alter von zehn Jahren versichert werden – sofern die Anlage schadenfrei ist und den weiteren Annahmerichtlinien entspricht, wird diese ohne Zuschlag angenommen.

Quelle: VersicherungsJournal, Ausgabe 27.4.2023

Dokumente zum Produkt

  1. Werbeblatt KlimaPro (PDF) – 04/23_WB_KlimaPro
  2. Produktinformationsblatt Erneuerbare Energie – KlimaPro_PIBKP.2018​​​​​​​


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