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PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG: ZUR EIGENEN ABSICHERUNG

24.08.2021

Corona bedingt müssen wir uns bereits ein zweites Jahr in Folge mit bisher nicht gekannten Einschränkungen auseinandersetzen. Neben beruflichen Veränderungen wie Heimarbeit betreffen viele Maßnahmen auch unsere Freizeit, wie zum Beispiel die eingeschränkte Möglichkeit, Sportveranstaltungen zu besuchen. Museen, Konzerte und Theater sind nur unter Einhaltung von Auflagen zugänglich, und auch die Reisefreiheit ist nicht wie gewohnt gegeben.

Viele von uns verbringen daher Ihre Freizeit zunehmend in der Natur, am See oder in den Bergen, und der Urlaub wird nicht im Ausland, sondern daheim in Österreich genossen. Durch diese veränderte Freizeitgestaltung – gerade auch durch den vermehrten Aufenthalt in den Bergen – ergeben sich für viele neue, bisher nicht oder nur selten vorhandene Gefahrenquellen, welche mitunter zu Unfällen führen können. Die Statistiken belegen eindeutig: Verletzungen in der Freizeit beim Sport, bei der Gartenarbeit und beim Heimwerken nehmen zu.

In Österreich ereignen sich jährlich fast 800.000 Unfälle. 75 Prozent davon passieren zu Hause oder in der Freizeit. Während sich kleinere Kinder vor allem daheim verletzen, liegen die Unfallschwerpunkte bei den Fünf- bis Vierzehnjährigen bei Sport- und Freizeitunfällen. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt lediglich Arbeitsunfälle ab. Kein Schutz besteht bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub. Ebenso sind Kleinkinder, Hausfrauen (vom Gesetzgeber nicht als Beruf eingestuft – kein Arbeitgeber und damit keine Beiträge zur Unfallversicherung) nicht versichert sowie Arbeitslose, die zwar kranken- und pensionsversichert, aber nicht unfallversichert sind (Ausnahmen: AMS-Kurse, Vorstellungsgespräche).

Die häufigsten Sportunfälle passieren beim Fußball spielen, Schifahren und Radfahren. Mehr als 200.000 Menschen mussten nach einer Sportverletzung in einem Krankenhaus behandelt werden. Umso wichtiger ist eine private Unfallversicherung, denn diese schützt auch bei Freizeitunfällen. Was eine Kaskoversicherung für das Fahrzeug ist, ist die private Unfallversicherung für den Körper.

Beispiel für die Kosten einer Flugrettungs-Bergung

Eine Person verunglückt beim Bergsteigen so massiv, dass eine Talbergung mittels Hubschrauber erforderlich ist. Für einen derartigen Rettungseinsatz entstehen bei einer 60 Minuten dauernden Einsatzzeit Kosten von ca. 7.000,-- Euro für Anflug und Rückflug sowie Bergeflug, Bereitstellungsgebühr inkl. Pauschale für ärztliche Betreuung und Medikamente.

Versicherungsvarianten

Die private Unfallversicherung gilt auf der ganzen Welt, rund um die Uhr und für alle Arten beruflicher und privater Unfälle. Eine Unfallversicherung können alle gesunden Personen ab der Geburt bis zum 75. Lebensjahr abschließen. Ab dem 75. Lebensjahr ist eine Seniorenversicherung möglich. Nicht versicherbar sind schwer nervenleidende, geisteskranke und vollständig arbeitsunfähige Personen.

  • Jugendunfallversicherung (bis 6 Monate prämienfrei)
  • Einzelunfallversicherung (ab dem 25. Lebensjahr)
  • Partnerunfallversicherung
  • Single- & Kind-Unfallversicherung
  • Familienunfallversicherung
  • Seniorenunfallversicherung (endet automatisch mit 85. Lebensjahr)
  • Kollektivunfallversicherung
  • Bauhelferunfallversicherung

Die Prämien der Versicherungsprodukte sind abhängig von:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • gewählten Leistungen
  • Berufliche Tätigkeit der versicherten Person - Gefahrenklasse
  • Versicherungsform (Einzel, Familie, Kollektiv)

Ausschließungsgründe:

  • Motorsportliche Wettbewerbe und Trainings
  • Teilnahme an div. Wettbewerben oder Trainings (alpin/nordisch) ab Landesebene
  • Gerichtlich strafbare Handlungen (Vorsatz)
  • Alkohol-, Suchtgift- od. Medikamentenbeeinträchtigung
  • Gefährliche Sportarten (z.B. Rafting, Motorcross, Kampfsportarten, Klettern und Tauchen eingeschränkt)

Pflichten des Versicherungsnehmers:

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht - Risikosituation (Gesundheitsfragen, Fragen zur Sportausübung, bestehende Unfallversicherung)
  • Prämienzahlung
  • Anzeige einer Berufsänderung oder Änderung bei gefährlichen Freizeitaktivitäten
  • Benutzung von Sicherheitsgurten und Sturzhelm
  • Unverzügliche Meldung eines Unfalls
  • Bekanntgabe der Lenkerberechtigung
  • Ärztliche Hilfe und Behandlung
  • Bevollmächtigung zur Einsichtnahme in Protokolle und OP-Berichte usw.
  • Obduktion

Versicherbare Leistungen:

  • Dauerinvalidität (max. EUR 200.000,--)
  • Unfallrente (max. EUR 1.500,- -/ Monat)
  • Unfalltod (max. EUR 200.000,--)
  • Unfallkosten (Heil-, Berge-, Rückhol- und Begleitkosten, sowie kosmetische Operationen (max. EUR 15.000,--) Taggeld (nur für berufstätige Personen, max. EUR 50,-/Tag)
  • Spitalgeld (max. EUR 100,--)
  • Privat- und Wahlarztkosten (bis EUR 1.000,--)
  • Schmerzensgeld
  • Knochenbruch gemäß Vertragsart

Unterschieden wird zwischen zwei Gefahrenklassen:

Gefahrenklasse I sind Personen, deren berufliche Aufgaben auf nicht körperliche Arbeit abgestellt sind, und

Gefahrenklasse II sind Personen, deren berufliche Aufgaben auf körperliche Arbeit abgestellt sind.

 

Sie würden gerne mehr über die Vorteile einer privaten Unfallversicherung als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung erfahren?

Die REGIONA Versicherungsvereine beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!

 

Quelle: Versicherungsverein Bad Ischl-Strobl-St.Wolfgang